Kaffeemaschine, Staubsauger oder Nähmaschine kaputt? Von jetzt an können Verbraucher bei bestimmten Geräten auch nach der zweijährigen Gewährleistung eine Reparatur vom Hersteller verlangen. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie um.
Innerhalb der zweijährigen Gewährleistung bleibt der Verkäufer Ansprechpartner. Für Käufe verlängern sie sich um zwölf Monate, wenn sich Kunden für eine Reparatur statt für ein Ersatzgerät entscheiden.
Wer den neuen Anspruch nutzt, sollte sich zunächst an den Hersteller wenden. Ziel müsse sein, so viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie möglich zu erreichen und zu ermutigen, ihr neues Recht auf Reparatur auch tatsächlich wahrzunehmen.
Doch viele Hersteller haben aber keinen eigenen Kundendienst vor Ort. Je nach Gerät muss es eingeschickt werden oder der Auftrag wird erst an einen Servicepartner weitergereicht. Ein Anspruch allein macht Ersatzteile nicht günstiger und schafft keine Werkstätten. Hier kann die Arbeit der Repair Cafés eine schnellere Lösung sein.
Wer defekte oder zu wartende Gegenstände hat und keinen Kundendienst findet, kann sich ans Repair Café in Bitburg wenden. Nähmaschinen, Gartengeräte und Kinderkleidung stehen bereits im Kalender für dem nächsten Termin am 02.09.26. Wenige Plätze sind noch frei. Telefonisch und schriftlich ist das Team montags mittags und mittwochs morgens erreichbar unter:
- Fon 06561 6020321
- Email Repaircafe(at)drk-bitburg-pruem(dot)de
